Verwaltungsgerichtshof 96/03/0232

96/03/0232Verwaltungsgerichtshof13.11.1996

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 4.565,--, insgesamt somit S 13.695,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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