Verwaltungsgerichtshof 96/03/0337

96/03/0337Verwaltungsgerichtshof14.05.1997

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugen Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0337

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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