Verwaltungsgerichtshof 96/03/0339

96/03/0339Verwaltungsgerichtshof14.05.1997

Regest

Interessensvertretung der Jäger Ehrengericht Jägerehre Disziplinarmaßnahme Einhaltung der Jagdvorschriften Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Durchführung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0339

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Steirischen Landesjägerschaft Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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