Verwaltungsgerichtshof 96/03/0368

96/03/0368Verwaltungsgerichtshof16.04.1997

Regest

Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0368

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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