Verwaltungsgerichtshof 96/03/0378

96/03/0378Verwaltungsgerichtshof16.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0378

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- (96/03/0378), S 12.830,-- (96/03/0379) und S 12.860,-- (96/03/0380) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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