Verwaltungsgerichtshof 96/04/0151

96/04/0151Verwaltungsgerichtshof10.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil B.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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