Verwaltungsgerichtshof 96/04/0160

96/04/0160Verwaltungsgerichtshof28.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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