Verwaltungsgerichtshof 96/04/0189

96/04/0189Verwaltungsgerichtshof28.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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