Verwaltungsgerichtshof 96/04/0221

96/04/0221Verwaltungsgerichtshof17.04.1998

Regest

Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil B wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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