Verwaltungsgerichtshof 96/04/0252

96/04/0252Verwaltungsgerichtshof22.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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