Verwaltungsgerichtshof 96/04/0269

96/04/0269Verwaltungsgerichtshof17.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0269

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Auflagenvorschreibung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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