Verwaltungsgerichtshof 96/05/0024

96/05/0024Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/05/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Begehren der mitbeteiligen Partei auf Zuerkennung des Schriftsatzaufwandes wird zurückgewiesen.

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