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96/05/0085•Verwaltungsgerichtshof 96/05/0085
96/05/0085Verwaltungsgerichtshof29.04.1997
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit sich die Beschwerde gegen die mit dem angefochtenen Bescheid erteilte Baubewilligung für das "Haus 3" auf der Liegenschaft EZ. N115, Grundbuch 01514 Währing, richtet, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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