Verwaltungsgerichtshof 96/05/0119

96/05/0119Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Regest

Frist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/05/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Beschwerde gegen den Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 20. Juni 1995, Zl. MD-VfR - B XIX-54-56 und 58-60/94, wird Folge gegeben.

2. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

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