Verwaltungsgerichtshof 96/05/0152

96/05/0152Verwaltungsgerichtshof19.11.1996

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Unterschrift des Genehmigenden Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/05/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.