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96/05/0152•Verwaltungsgerichtshof 96/05/0152
96/05/0152Verwaltungsgerichtshof19.11.1996
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Unterschrift des Genehmigenden Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter
Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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