Verwaltungsgerichtshof 96/05/0251

96/05/0251Verwaltungsgerichtshof29.04.1997

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/05/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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