Verwaltungsgerichtshof 96/06/0037

96/06/0037Verwaltungsgerichtshof25.04.1996

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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