Verwaltungsgerichtshof 96/06/0092

96/06/0092Verwaltungsgerichtshof24.04.1997

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Beweismittel unzuständige Behörde Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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