Verwaltungsgerichtshof 96/06/0128

96/06/0128Verwaltungsgerichtshof07.11.1996

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1996

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Land T hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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