Verwaltungsgerichtshof 96/06/0192

96/06/0192Verwaltungsgerichtshof07.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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