Verwaltungsgerichtshof 96/06/0260

96/06/0260Verwaltungsgerichtshof20.11.1997

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.