Verwaltungsgerichtshof 96/07/0004

96/07/0004Verwaltungsgerichtshof13.11.1997

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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