Verwaltungsgerichtshof 96/07/0060

96/07/0060Verwaltungsgerichtshof14.05.1997

Regest

Beweismittel Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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