Verwaltungsgerichtshof 96/07/0196

96/07/0196Verwaltungsgerichtshof21.11.1996

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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