Verwaltungsgerichtshof 96/07/0238

96/07/0238Verwaltungsgerichtshof11.09.1997

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Beweismittel Sachverständigenbeweis Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen der Republik Österreich S 9.765,-- und der mitbeteiligten Partei S 29.496,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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