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96/07/0239•Verwaltungsgerichtshof 96/07/0239
96/07/0239Verwaltungsgerichtshof11.09.1997
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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