Verwaltungsgerichtshof 96/08/0025

96/08/0025Verwaltungsgerichtshof19.11.1996

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/08/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.