Verwaltungsgerichtshof 96/08/0277

96/08/0277Verwaltungsgerichtshof19.11.1996

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/08/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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