Verwaltungsgerichtshof 96/08/0407

96/08/0407Verwaltungsgerichtshof13.04.1999

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/08/0407

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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