Verwaltungsgerichtshof 96/09/0028

96/09/0028Verwaltungsgerichtshof24.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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