Verwaltungsgerichtshof 96/09/0059

96/09/0059Verwaltungsgerichtshof29.10.1997

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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