Verwaltungsgerichtshof AW 96/09/0091

AW 96/09/0091Verwaltungsgerichtshof15.11.1996

Regest

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 96/09/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1996

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz ("Schriftsatzaufwand") an die belangte Behörde für ihre zum Aufschiebungsantrag erstattete Äußerung findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.