Verwaltungsgerichtshof 96/09/0192

96/09/0192Verwaltungsgerichtshof19.11.1997

Regest

Auskunftspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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