Verwaltungsgerichtshof 96/09/0233

96/09/0233Verwaltungsgerichtshof15.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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