Verwaltungsgerichtshof 96/09/0309

96/09/0309Verwaltungsgerichtshof15.04.1998

Regest

Prozeßvollmacht Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Ende Vertretungsbefugnis Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,- (2 x S 4.565,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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