Verwaltungsgerichtshof 96/10/0003

96/10/0003Verwaltungsgerichtshof04.11.1996

Regest

Verfahrensrecht AVG Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Gesundheitswesen Apotheken

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat an Aufwendungen dem Bund S 4.565,--, dem Erstmitbeteiligten S 2.740,-- und dem Zweitbis Viertmitbeteiligten insgesamt S 10.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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