Verwaltungsgerichtshof 96/10/0017

96/10/0017Verwaltungsgerichtshof06.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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