Verwaltungsgerichtshof 96/10/0072

96/10/0072Verwaltungsgerichtshof22.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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