Verwaltungsgerichtshof 96/10/0123

96/10/0123Verwaltungsgerichtshof15.09.1997

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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