Verwaltungsgerichtshof 96/10/0133

96/10/0133Verwaltungsgerichtshof04.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.