Verwaltungsgerichtshof 96/10/0148

96/10/0148Verwaltungsgerichtshof04.11.1996

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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