Verwaltungsgerichtshof 96/10/0242

96/10/0242Verwaltungsgerichtshof22.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/10/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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