Verwaltungsgerichtshof 96/11/0095

96/11/0095Verwaltungsgerichtshof26.03.1998

Regest

Grundsatz der Unbeschränktheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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