Verwaltungsgerichtshof 96/11/0111

96/11/0111Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Regest

Feststellen der Geschwindigkeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Überschreiten der Geschwindigkeit Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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