Verwaltungsgerichtshof 96/11/0118

96/11/0118Verwaltungsgerichtshof21.05.1996

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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