Verwaltungsgerichtshof 96/11/0190

96/11/0190Verwaltungsgerichtshof21.04.1998

Regest

Anforderung an ein Gutachten Grundsatz der Unbeschränktheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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