Verwaltungsgerichtshof 96/11/0246

96/11/0246Verwaltungsgerichtshof16.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die belangte Behörde hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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