Verwaltungsgerichtshof 96/12/0043

96/12/0043Verwaltungsgerichtshof27.11.1996

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Graz zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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