Verwaltungsgerichtshof 96/12/0195

96/12/0195Verwaltungsgerichtshof24.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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