Verwaltungsgerichtshof 96/12/0204

96/12/0204Verwaltungsgerichtshof24.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund zur Zl. 96/12/0204 Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und zur Zl. 96/12/0240 in der Höhe von S 4.000,--, insgesamt S 8.565,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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